von Barbarossa » 16.09.2011, 23:45
Ja, du sprichst da ein tatsächlich heikles Thema an, das nicht umsonst sehr kontrvers diskutiert wird.
Gerade Behindertenverbände sprechen bei solch einer Praxis von Diskriminierung und erinnern auch an die NS-Zeit.
Ich denke einfach, man sollte die Entscheidung den werdenden Eltern überlassen, ob eine schwere Behinderung auf diese Weise vermieden wrden soll oder vielleicht eben auch nicht. Wenn alles so bliebe, wie bisher, dann bliebe auch die wirklich völlig absurde Situation, daß ein Embryo auch mit einer Behinderung eingepflanzt werden muß, ein Abbruch der Schwangerschaft dann aber erlaubt ist - was dann u. U. auch geschieht. Das kann auch nicht im "Sinne des Erfinders" sein.
Im Übrigen möchte ich noch einmal an die beschlossene Regelung erinnern:
Am 7. Juli 2011 stimmte der Bundestag mit 326 Stimmen einem überparteilichen Gesetzesentwurf zu, der die PID im Grundsatz verbietet, sie aber zulässt, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4im ... Rechtslage
Es ist ohnehin nur in Eizelfällen erlaubt - nicht grundsätzlich bei jeder künstlichen Befruchtung.
Ja, du sprichst da ein tatsächlich heikles Thema an, das nicht umsonst sehr kontrvers diskutiert wird.
Gerade Behindertenverbände sprechen bei solch einer Praxis von Diskriminierung und erinnern auch an die NS-Zeit.
Ich denke einfach, man sollte die Entscheidung den werdenden Eltern überlassen, ob eine schwere Behinderung auf diese Weise vermieden wrden soll oder vielleicht eben auch nicht. Wenn alles so bliebe, wie bisher, dann bliebe auch die wirklich völlig absurde Situation, daß ein Embryo auch mit einer Behinderung eingepflanzt werden muß, ein Abbruch der Schwangerschaft dann aber erlaubt ist - was dann u. U. auch geschieht. Das kann auch nicht im "Sinne des Erfinders" sein.
Im Übrigen möchte ich noch einmal an die beschlossene Regelung erinnern:
[quote]Am 7. Juli 2011 stimmte der Bundestag mit 326 Stimmen einem überparteilichen Gesetzesentwurf zu, der die PID im Grundsatz verbietet, sie aber zulässt, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich ist.[/quote] Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4implantationsdiagnostik#Rechtslage
Es ist ohnehin nur in Eizelfällen erlaubt - nicht grundsätzlich bei jeder künstlichen Befruchtung.