Umgang mit geistigem Eigentum

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Re: Umgang mit geistigem Eigentum

von Marianne E. » 06.05.2021, 13:12

Um den Schrecken abzumildern, noch folgendes:

1) Wenn eine Arbeit angefertigt wird, die in juristischer Hinsicht einwandfrei sein soll, sind gesetzliche und ethische Voraussetzungen zu erfüllen.
    Dabei handelt es sich um Arbeiten, die offiziell benotet und bewertet werden und z.B. Eingang in einen Schul- oder Studienabschluss finden.

2) Bei allen anderen Arbeiten würde die Angabe genügen:
    Fundort Geschichte-Wissen und Einfügen des zuständigen Links.

3) Bei mündlichen Referaten kann man sagen, Der oder Die hat gesagt ... (Das mindert die Verantwortlichkeit des Redners; kann auch schön sein.)

Re: Umgang mit geistigem Eigentum

von Marianne E. » 06.05.2021, 12:30

Zur Vervollständigung möchte ich noch erwähnen, dass der Titel der Arbeit "Anfertigung einer sozialwissenschaftlichen Arbeit" lautet, aber inhaltlich allgemein verbindlich ist.

https://geschichte-abi.de/anfertigung-s ... en-arbeit/

Re: Umgang mit geistigem Eigentum

von Balduin » 06.05.2021, 12:29

Der von Dir dargelegte Umgang sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Re: Umgang mit geistigem Eigentum

von Marianne E. » 06.05.2021, 12:26

Cherusker meint:
Wo besteht denn hier der dringende Grund ? Muß jetzt hier in "geschichte-wissen" überall eine Fußnote angebracht werden ?
Natürlich nicht, wenn es sich um Äußerungen handelt.
Gemeint sind (und das ist allgemein bekannt) wissenschaftliche Beiträge, Referate, Schriften, Aufsätze, die von einer Person erarbeitet und mit den entsprechenden Quellen veröffentlicht wurden.
Im Einzelnen geht es hier um meine Arbeiten, die im Lexikon und unter Abitur beim Menü Hausaufgaben veröffentlicht wurden. Es handelt sich dabei um Schriften, die einmal ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen und zum anderen ausschließlich von mir erarbeitet wurden.

Damit es keine Missverständnisse gibt, meine Arbeiten dürfen ohne weitere Auflagen verwendet werden, sei es privat aus informatorischen Gründen oder z.B. als Quelle für ein fundiertes Referat oder eine Haus- oder Semesterarbeit.
Bei schriftlicher Verwendung muss lediglich die Quelle angegeben werden.

Ich hoffe, das war jetzt allgemein verständlich formuliert. Ansonsten kann ich das gerne noch weiter ausführen.
Zur allgemeinen Information verweise ich aber noch auf die "Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit", die auf dieser Plattform veröffentlicht ist.

Re: Umgang mit geistigem Eigentum

von Cherusker » 06.05.2021, 12:04

Wo besteht denn hier der dringende Grund ? Muß jetzt hier in "geschichte-wissen" überall eine Fußnote angebracht werden ?

Umgang mit geistigem Eigentum

von Marianne E. » 05.05.2021, 12:48

Aus notwendigem und dringendem Grund weise ich noch einmal auf die Hinweise zur Verwendung meiner Arbeiten hin.
Die Gültigkeit gilt unabhängig davon, wo und in welcher Form meine Schriften veröffentlicht sind.

"  Diese Arbeit darf für die Zwecke von Forschung und Lehre kopiert und vervielfältigt werden.
Die Struktur der Arbeit und die Texte dürfen nicht bearbeitet oder in irgendeiner Weise verändert werden.
Bei Verwendung müssen der Name der Autorin und die Rechtsinhaberschaft benannt werden.
Eine kommerzielle Nutzung dieser Arbeit bleibt ausgeschlossen. "

Buxtehude im März 2021

Dipl.-Pol. Marianne Eule
Politische Wissenschaft und Sozial- und Wirtschaftsgeschichte

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