von Barbarossa » 17.06.2020, 17:33
Steht ja eigentlich alles im verlinkten Wikipedia-Artikel.
Die Formel ,,Acht und Bann'' gab es tatsächlich ab 1220. Das war die Reichsacht in Verbindung mit dem Kirchenbann (Exkommunikation).
Der Unterschied zwischen Acht und Aberacht bestand darin, dass man sich nach der Ächtung dem Gericht stellen und sich nach Verbüßung einer Strafe von der Acht wieder lösen konnte. Als Geächteter durfte er allerdings auch getötet werden - ja - aber dieses Recht hatte er immerhin noch. Die eingezogenen Besitztümer mussten nach der Lösung von der Acht an den zuvor Geächteten wieder herausgegeben werden. Das waren also die Rechte, die ein Geächteter noch hatte.
Bei einer Aberacht verfielen auch diese Rechte noch.
Steht ja eigentlich alles im verlinkten Wikipedia-Artikel.
Die Formel ,,Acht und Bann'' gab es tatsächlich ab 1220. Das war die Reichsacht in Verbindung mit dem Kirchenbann (Exkommunikation).
Der Unterschied zwischen Acht und Aberacht bestand darin, dass man sich nach der Ächtung dem Gericht stellen und sich nach Verbüßung einer Strafe von der Acht wieder lösen konnte. Als Geächteter durfte er allerdings auch getötet werden - ja - aber dieses Recht hatte er immerhin noch. Die eingezogenen Besitztümer mussten nach der Lösung von der Acht an den zuvor Geächteten wieder herausgegeben werden. Das waren also die Rechte, die ein Geächteter noch hatte.
Bei einer Aberacht verfielen auch diese Rechte noch.