Die Europäische Union - Die Verträge

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Die Europäische Union - Die Verträge

von Marianne E. » 21.06.2019, 23:16

Üblicherweise legt eine Verfassung die Aufgaben eines Staates fest und bestimmt danach die Organe, die diese Aufgaben erfüllen sollen.

Bei der Europäischen Union handelt es sich jedoch um einen Verbund souveräner Staaten. Deshalb gibt es de jure auch keine Verfassung der EU.

Im Rang einer Verfassung stehen aber de facto die Verträge:
  1. Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS) von 1951;
  2. Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) von 1957;
  3. EG-Vertrag / Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von 1957;
  4. Einheitliche Europäische Akte (EEA) von 1986;
  5. Vertrag von Maastricht über die Europäische Union von 1992;
  6. Vertrag von Amsterdam von 1997;
  7. Vertrag von Nizza von 2001;
  8. Vertrag von Lissabon von 2007.

Quellen:
http://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/in-the-past/the-parliament-and-the-treaties
http://www.europarl.europa.eu/germany/de/europa-und-europawahlen/vertr%C3%A4ge_1
Weidenfeld, Werner (Hrsg.) (2015): Die Europäische Union. Politisches System und Politikbereiche.3. Aufl., München.

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