von Barbarossa » 17.09.2017, 20:52
Am Beispiel von Rot-Dunkelrot-Grün kann man sehen, wie die sogenannte 'politische Korrektheit' arbeitsrechtlich unkorrekt werden kann, wenn sie übertrieben wird.
Die Landesregierung von Berlin hat in seiner Lehrerschaft eine Umfrage gestartet, um deren Gesinnung zu genderpolitischen Fragen auszuforschen. In dieser Umfrage werden Fragen gestellt, wie etwa:
,,Wie oft haben sie Geschlechterrollen hinterfragt?''
,,Wie oft haben Sie Materialien verwendet, in denen Personen vorkamen, die Geschlechterstereotypen widersprachen, z. B. Mädchen, die Fußball spielen?''
,,Sollte sexuelle Vielfalt thematisiert werden?''
,,Was ist ihre sexuelle Orientierung?''
Insbesondere die Frage nach der persönlichen sexuellen Orientierung ist arbeitsrechtlich unzulässig, denn die Umfrage findet nicht anonym statt, da auch detaillierte Angaben zur Person abgefragt werden, wie Adresse der Schule, Schultyp, Dienstjahre und Alter. Laut dem Anschreiben ist die Teilnahme freiwillig, ,,wird aber von der Senatsverwaltung ausdrücklich gewünscht''. Unklar ist, was die Senatsverwaltung mit den Angaben vor hat und was das Ziel solcher Erhebungen ist.
Quelle: 'Der Tagesspiegel' - heutige Printausgabe
Am Beispiel von Rot-Dunkelrot-Grün kann man sehen, wie die sogenannte 'politische Korrektheit' arbeitsrechtlich unkorrekt werden kann, wenn sie übertrieben wird.
Die Landesregierung von Berlin hat in seiner Lehrerschaft eine Umfrage gestartet, um deren Gesinnung zu genderpolitischen Fragen auszuforschen. In dieser Umfrage werden Fragen gestellt, wie etwa:
,,Wie oft haben sie Geschlechterrollen hinterfragt?''
,,Wie oft haben Sie Materialien verwendet, in denen Personen vorkamen, die Geschlechterstereotypen widersprachen, z. B. Mädchen, die Fußball spielen?''
,,Sollte sexuelle Vielfalt thematisiert werden?''
,,Was ist ihre sexuelle Orientierung?''
Insbesondere die Frage nach der persönlichen sexuellen Orientierung ist arbeitsrechtlich unzulässig, denn die Umfrage findet nicht anonym statt, da auch detaillierte Angaben zur Person abgefragt werden, wie Adresse der Schule, Schultyp, Dienstjahre und Alter. Laut dem Anschreiben ist die Teilnahme freiwillig, ,,wird aber von der Senatsverwaltung ausdrücklich gewünscht''. Unklar ist, was die Senatsverwaltung mit den Angaben vor hat und was das Ziel solcher Erhebungen ist.
Quelle: 'Der Tagesspiegel' - heutige Printausgabe