von Barbarossa » 30.06.2017, 17:07
Ich teile ja eigentlich auch eher die konservative Definition von Ehe und Familie mit Mutter, Vater und Kind(er). ,,Mutter, Vater, Kind'' - das war auch ein Spiel, welches wir als Kinder manchmal gespielt haben.
Und noch einmal zu meinen Bedenken, bezüglich des Kindeswohls in einer homosexuellen Beziehung bzw. Ehe:
Ich weiß nicht, ob es Studien darüber gibt, aber meines Erachtens ist hier in Ostdeutschland die gesellschaftliche Akzeptanz bzw. Toleranz gegenüber Homosexuellen noch sehr viel geringer, als das im Westen der Fall ist.
Aber: Nimmt man das Grundgesetz wörtlich, dann heißt es ja in Art. 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Bei ,,Eltern'' ist kein bestimmtes Geschlecht definiert. Das können genau genommen eben auch zwei Mütter oder zwei Väter sein, die dann mit Kind auch eine Familie bilden.
Zudem heißt es in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Art. 12:
Recht auf Eheschließung
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Und weiter in Art. 14:
Diskriminierungsverbot
Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/MRK/14.html
Unter ,,sonstiger Status'' könnte theoretisch auch die sexuelle Orientierung fallen. Homosexuellen Paaren die Eheschließung zu verweigern, könnten diese als Diskriminierung werten.
Aber im Bundestag wurde heute die ,,Ehe für alle'' beschlossen. In einer namentlichen Abstimmung ohne ,,Fraktionszwang'' (ich mag dieses Wort nicht besonders, weil auch schon Grundgesetzwidrig) stimmten 393 Abgeordnete mit Ja, (darunter 75 Unions-Abgeordnete), 226 mit Nein und vier Abgeordnete (alle von der Union) enthielten sich.
Quelle:
https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/a ... -alle.html
Ich teile ja eigentlich auch eher die konservative Definition von Ehe und Familie mit Mutter, Vater und Kind(er). ,,Mutter, Vater, Kind'' - das war auch ein Spiel, welches wir als Kinder manchmal gespielt haben.
Und noch einmal zu meinen Bedenken, bezüglich des Kindeswohls in einer homosexuellen Beziehung bzw. Ehe:
Ich weiß nicht, ob es Studien darüber gibt, aber meines Erachtens ist hier in Ostdeutschland die gesellschaftliche Akzeptanz bzw. Toleranz gegenüber Homosexuellen noch sehr viel geringer, als das im Westen der Fall ist.
Aber: Nimmt man das Grundgesetz wörtlich, dann heißt es ja in Art. 6:
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Bei ,,Eltern'' ist kein bestimmtes Geschlecht definiert. Das können genau genommen eben auch zwei Mütter oder zwei Väter sein, die dann mit Kind auch eine Familie bilden.
Zudem heißt es in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Art. 12:
Recht auf Eheschließung
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.
Und weiter in Art. 14:
Diskriminierungsverbot
Der Genuß der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/MRK/14.html
Unter ,,sonstiger Status'' könnte theoretisch auch die sexuelle Orientierung fallen. Homosexuellen Paaren die Eheschließung zu verweigern, könnten diese als Diskriminierung werten.
Aber im Bundestag wurde heute die ,,Ehe für alle'' beschlossen. In einer namentlichen Abstimmung ohne ,,Fraktionszwang'' (ich mag dieses Wort nicht besonders, weil auch schon Grundgesetzwidrig) stimmten 393 Abgeordnete mit Ja, (darunter 75 Unions-Abgeordnete), 226 mit Nein und vier Abgeordnete (alle von der Union) enthielten sich.
Quelle: https://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/afxline/topthemen/article166094688/Bundestag-sagt-Ja-zur-Ehe-fuer-alle.html