von Dietrich » 16.07.2015, 16:29
Urteilsspruch: vier Jahre Haft für Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen.
Das scheint mir doch arg wenig zu sein und ein mildes Urteil für die Beihilfe zu einem Massen- und Völkermord - auch wenn der Täter nicht aktiv an den Morden beteiligt war.
Ansonsten ist es ein trauriges Kapitel, das tausende Täter, die vielfach erheblich mehr Schuld auf sich geladen hatten, nach 1945 nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Und wenn doch, dann mit oft milden Strafen, die meist nur zum kleineren Teil verbüßt werden mussten.
Die volle Härte der Justiz ereilte nur sehr wenige und die meisten davon noch unter der Rechtsprechung der alliierten Besatzer 1945/46. Da kam es dann zu Todesurteilen, doch gemessen an der Vielzahl der Täter war das lediglich ein verschwindend kleinerTeil. Bei diesem Kapitel hat die deutsche Justiz schmählich versagt - entweder weil die Richter auch schon zur NS-Zeit gerichtet hatten und daher vorbelastet waren oder weil sie und die bundesdeutsche Öffentlichkeit das NS-Kapitel endlich schließen wollten.
Urteile 70 Jahre nach Kriegsende über Täter, deren NS-Vergangenheit seit Jahrzehnten bekannt war, sind ein Witz.
[b]Urteilsspruch: vier Jahre Haft für Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen.[/b]
Das scheint mir doch arg wenig zu sein und ein mildes Urteil für die Beihilfe zu einem Massen- und Völkermord - auch wenn der Täter nicht aktiv an den Morden beteiligt war.
Ansonsten ist es ein trauriges Kapitel, das tausende Täter, die vielfach erheblich mehr Schuld auf sich geladen hatten, nach 1945 nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Und wenn doch, dann mit oft milden Strafen, die meist nur zum kleineren Teil verbüßt werden mussten.
Die volle Härte der Justiz ereilte nur sehr wenige und die meisten davon noch unter der Rechtsprechung der alliierten Besatzer 1945/46. Da kam es dann zu Todesurteilen, doch gemessen an der Vielzahl der Täter war das lediglich ein verschwindend kleinerTeil. Bei diesem Kapitel hat die deutsche Justiz schmählich versagt - entweder weil die Richter auch schon zur NS-Zeit gerichtet hatten und daher vorbelastet waren oder weil sie und die bundesdeutsche Öffentlichkeit das NS-Kapitel endlich schließen wollten.
Urteile 70 Jahre nach Kriegsende über Täter, deren NS-Vergangenheit seit Jahrzehnten bekannt war, sind ein Witz.