von Orianne » 17.09.2014, 16:15
Nach der bedingungslosen Kapitulation von Hitler-Deutschland war der Rest des Deutschen Reiches seit 1945 Besatzungsland – und die Reste des Besatzungsstatus wurden erst 1990 mit der Wiedervereinigung und dem 2+4-Abkommen aufgehoben; de iure und auf dem Papier.
Golo Mann bezeichnet die formelle Auflösung des preussischen Staates als einen "Fusstritt,
den siegreiche Esel einem längst toten Löwen gaben. Sie glaubten, sie hätten ihn
getötet, aber das war ein Irrtum. Sie glaubten, der Nazismus hätte seine Wurzeln im
Preussentum gehabt. Das war zu höchstens einem Zehntel richtig und zu gut neun
Zehnteln falsch" (Mann, Golo, Das Ende Preussens, in: Büsch, Otto Neugebauer,
Wolfgang (Hrsg.), Moderne preussische Geschichte: 1648 - 1947. Veröffentlichung
der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 52, 1981, S. 260 f.).
Gesetz Nr. 46
Auflösung des Staates Preussen
Der Staat Preussen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in
Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem
Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und
erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in
Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das
folgende Gesetz:
Artikel I
Der Staat Preussen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden
werden hiermit aufgelöst.
Artikel II
Die Gebiete, die ein Teil des Staates Preussen waren und die gegenwärtig der
Oberhoheit des Kontrollrats unterstehen, sollen die Rechtsstellung von Ländern
erhalten oder Ländern einverleibt werden.
Die Bestimmungen dieses Artikels unterliegen jeder Abänderung und anderen
Anordnungen, welche die Alliierte Kontrollbehörde verfügen oder die zukünftige
Verfassung Deutschlands festsetzen sollte.
Artikel III
Staats- und Verwaltungsfunktionen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten des
früheren Staates Preussen sollen auf die beteiligten Länder übertragen werden,
vorbehaltlich etwaiger Abkommen, die sich als notwendig herausstellen sollten und
von der Alliierten Kontrollbehörde getroffen werden.
Artikel IV
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 25. Februar 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind
von P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion,
Lucius D. Clay, Generalleutnant, und B. H. Robertson, Generalleutnant,
unterzeichnet.)
Hier nach: Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die
Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947, in: Amtsblatt des Kontrollrats in
Deutschland, Berlin, Nr. 14 vom 31. März 1947, S. 262.
Von einem Verbot steht nichts, Preussen wurde lediglich aufgelöst.
Nach der bedingungslosen Kapitulation von Hitler-Deutschland war der Rest des Deutschen Reiches seit 1945 Besatzungsland – und die Reste des Besatzungsstatus wurden erst 1990 mit der Wiedervereinigung und dem 2+4-Abkommen aufgehoben; de iure und auf dem Papier.
Golo Mann bezeichnet die formelle Auflösung des preussischen Staates als einen "Fusstritt,
den siegreiche Esel einem längst toten Löwen gaben. Sie glaubten, sie hätten ihn
getötet, aber das war ein Irrtum. Sie glaubten, der Nazismus hätte seine Wurzeln im
Preussentum gehabt. Das war zu höchstens einem Zehntel richtig und zu gut neun
Zehnteln falsch" (Mann, Golo, Das Ende Preussens, in: Büsch, Otto Neugebauer,
Wolfgang (Hrsg.), Moderne preussische Geschichte: 1648 - 1947. Veröffentlichung
der Historischen Kommission zu Berlin, Bd. 52, 1981, S. 260 f.).
Gesetz Nr. 46
Auflösung des Staates Preussen
Der Staat Preussen, der seit jeher Träger des Militarismus und der Reaktion in
Deutschland gewesen ist, hat in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört. Geleitet von dem
Interesse an der Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit der Völker und
erfüllt von dem Wunsche, die weitere Wiederherstellung des politischen Lebens in
Deutschland auf demokratischer Grundlage zu sichern, erlässt der Kontrollrat das
folgende Gesetz:
Artikel I
Der Staat Preussen, seine Zentralregierung und alle nachgeordneten Behörden
werden hiermit aufgelöst.
Artikel II
Die Gebiete, die ein Teil des Staates Preussen waren und die gegenwärtig der
Oberhoheit des Kontrollrats unterstehen, sollen die Rechtsstellung von Ländern
erhalten oder Ländern einverleibt werden.
Die Bestimmungen dieses Artikels unterliegen jeder Abänderung und anderen
Anordnungen, welche die Alliierte Kontrollbehörde verfügen oder die zukünftige
Verfassung Deutschlands festsetzen sollte.
Artikel III
Staats- und Verwaltungsfunktionen sowie Vermögen und Verbindlichkeiten des
früheren Staates Preussen sollen auf die beteiligten Länder übertragen werden,
vorbehaltlich etwaiger Abkommen, die sich als notwendig herausstellen sollten und
von der Alliierten Kontrollbehörde getroffen werden.
Artikel IV
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Unterzeichnung in Kraft.
Ausgefertigt in Berlin, den 25. Februar 1947.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes sind
von P. Koenig, General der Armee, V. Sokolowsky, Marschall der Sowjetunion,
Lucius D. Clay, Generalleutnant, und B. H. Robertson, Generalleutnant,
unterzeichnet.)
Hier nach: Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die
Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947, in: Amtsblatt des Kontrollrats in
Deutschland, Berlin, Nr. 14 vom 31. März 1947, S. 262.
Von einem Verbot steht nichts, Preussen wurde lediglich aufgelöst.