von dieter » 23.11.2014, 10:10
von Katarina Ke » 23.11.2014, 07:53
von Orianne » 08.11.2014, 10:51
von dieter » 08.11.2014, 10:19
Marek1964 hat geschrieben:Suebe hat geschrieben:dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe, anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU. Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. Lieber Dieter, der Kellog-Pakt war unabhängig vom Völkerbund geschlossen worden. Er hat auch kein Ablauf-Datum. Aber eines ist natürlich klar, bestraft wird immer nur wenn ein "angriffs-Krieg" verloren geht. Denn, "die Nürnberger hängen keinen, den sie nicht haben". Aber die ganze Welt anspringen, und hinterher als es schief gegangen war erzählen, "man hätte nur seine Pflicht getan" das ist ein bißchen billig. So isses, lieber Schwabe. Ich finde Keitel gut, der, bevor er in die Schlinge stieg, gesagt hat: ich folge meinen Söhnen (die beide im Krieg gefallen waren). Ohnehin erwartete der geliebte Führer, dass man entweder weiterkämpfte oder den Freitod wählte. Sich ergeben galt nicht. Ausserdem war der Vietnam Krieg eigentlich gar kein Krieg, sondern eine Unterstützung der südvietnamesischen Regierung.
Suebe hat geschrieben:dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe, anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU. Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war. Lieber Dieter, der Kellog-Pakt war unabhängig vom Völkerbund geschlossen worden. Er hat auch kein Ablauf-Datum. Aber eines ist natürlich klar, bestraft wird immer nur wenn ein "angriffs-Krieg" verloren geht. Denn, "die Nürnberger hängen keinen, den sie nicht haben". Aber die ganze Welt anspringen, und hinterher als es schief gegangen war erzählen, "man hätte nur seine Pflicht getan" das ist ein bißchen billig.
dieter hat geschrieben: Lieber Schwabe, anscheinend haben sich außer Deutschland auch beim Irakkrieg und in Vietnam nicht an den Pakt gehalten. So ein Pakt gilt für alle Unterzeichner also auch für die USA oder galt auch für die SU. Zu bemerken ist noch, dass Nazi-Deutschland aus dem Völkerbund ausgetreten war.
von dieter » 08.11.2014, 10:15
von Marek1964 » 07.11.2014, 20:41
von Suebe » 07.11.2014, 20:34
von dieter » 07.11.2014, 14:34
Orianne hat geschrieben:Angriffskriege sind meiner Ansicht nach moralisch verwerflich, dass sahen und sehen auch PolitikerInnen so, deshalb war oder ist es ein Verbrechen, das hart bestraft werden muss.
von dieter » 07.11.2014, 14:30
Suebe hat geschrieben:dieter hat geschrieben:Triton hat geschrieben: Wenn "Planung eines Angriffskrieges" also ein Anklagepunkt war, kann man ihn schlecht davon freisprechen. Ich sehe nur nicht, wie das bei der Position Jodls ein Todesurteil rechtfertigt. Vor allem wenn man Speer dazu vergleicht. Oder die beiden Admiräle Raeder und Dönitz, die eher schon mit eigenen Kriegszielen Hitler in den Ohren lagen. Die Idee zur Invasion Norwegens stammt wohl ursprünglich von Raeder. Lieber Joerg, Angriffskriege gab es schon immer in der Geschichte. Wieso sollen die auf einmal verwerflich sein Wo gibt es ein Gesetz dazu oder entsprechende Beschlüsse und vom wem Lieber Dieter, Angriffskriege gab es freilich schon immer. Und sie waren mehr oder weniger legal. Aber mit dem Kellogg-Briand-Pakt wurden sie verboten! Aus wiki: Die unterzeichnenden Staaten verzichteten darauf, den Krieg zum Werkzeug ihrer Politik zu machen. Sie erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich zu lösen. Insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Davon ausgenommen blieb das Recht auf Selbstverteidigung und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes. Da der Vertrag außerhalb des institutionalisierten Völkerbundes verhandelt und abgeschlossen wurde, behielt er seine Gültigkeit über das Ende des Völkerbundes hinaus. Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und ist somit auf unbeschränkte Dauer gültig http://de.wikipedia.org/wiki/Briand-Kellogg-Pakt Und Deutschland gehörte zu den ersten 11 Unterzeichner-Staaten Schon in Nürnberg kam von der Verteidigung der Einwand, dass dieser Vertrag keine Strafen für Personen bewirken könne, nur für Staaten. Womit man natürlich nicht durchkam, es sind Personen, Menschen die die Entscheidungen eines Staates fällen, die dann natürlich auch den Strafen verfallen.
dieter hat geschrieben:Triton hat geschrieben: Wenn "Planung eines Angriffskrieges" also ein Anklagepunkt war, kann man ihn schlecht davon freisprechen. Ich sehe nur nicht, wie das bei der Position Jodls ein Todesurteil rechtfertigt. Vor allem wenn man Speer dazu vergleicht. Oder die beiden Admiräle Raeder und Dönitz, die eher schon mit eigenen Kriegszielen Hitler in den Ohren lagen. Die Idee zur Invasion Norwegens stammt wohl ursprünglich von Raeder. Lieber Joerg, Angriffskriege gab es schon immer in der Geschichte. Wieso sollen die auf einmal verwerflich sein Wo gibt es ein Gesetz dazu oder entsprechende Beschlüsse und vom wem
Triton hat geschrieben: Wenn "Planung eines Angriffskrieges" also ein Anklagepunkt war, kann man ihn schlecht davon freisprechen. Ich sehe nur nicht, wie das bei der Position Jodls ein Todesurteil rechtfertigt. Vor allem wenn man Speer dazu vergleicht. Oder die beiden Admiräle Raeder und Dönitz, die eher schon mit eigenen Kriegszielen Hitler in den Ohren lagen. Die Idee zur Invasion Norwegens stammt wohl ursprünglich von Raeder.
Die unterzeichnenden Staaten verzichteten darauf, den Krieg zum Werkzeug ihrer Politik zu machen. Sie erklärten, in Zukunft Streitigkeiten friedlich zu lösen. Insbesondere der aus nationalen Interessen geführte Angriffskrieg wurde für völkerrechtswidrig erklärt. Davon ausgenommen blieb das Recht auf Selbstverteidigung und die Teilnahme an Sanktionen des Völkerbundes. Da der Vertrag außerhalb des institutionalisierten Völkerbundes verhandelt und abgeschlossen wurde, behielt er seine Gültigkeit über das Ende des Völkerbundes hinaus. Der Vertrag enthält keine Kündigungsklausel und ist somit auf unbeschränkte Dauer gültig
von Katarina Ke » 06.11.2014, 20:23
von Suebe » 06.11.2014, 15:42
von Katarina Ke » 06.11.2014, 15:18
von Orianne » 06.11.2014, 14:59
von dieter » 06.11.2014, 14:47
von Orianne » 06.11.2014, 10:30
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