von Orianne » 09.09.2014, 10:37
Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt. Doch nach dem Kirchenrecht wäre auch ein Rücktritt möglich. Voraussetzung ist allerdings, "dass der Verzicht freiwillig geschieht und hinreichend kundgemacht wird". Nach kanonischem Recht muss ein Papst seinen Rückzug aus dem Amt nicht einmal konkret begründen; auch muss ihn niemand eigens annehmen.
In 2000 Jahren Kirchengeschichte ist aber nur ein einziger Rücktritt bekannt. Er soll nicht ganz freiwillig gewesen sein. Der offenbar völlig hilflose und überforderte Papst Cölestin V. schied am 13. Dezember 1294 nach nur wenigen Monaten aus dem Amt.
Einige Historiker sagen, er habe sich aus freien Stücken ins Kloster zurückgezogen. Andere behaupten, sein Nachfolger habe ihn in "Klosterhaft" geschickt, wo er gestorben sei. Bereits im ersten und im dritten Jahrhundert wurden Päpste von römischen Kaisern aus dem Amt ins Exil gejagt. Hintergrund waren Machtkämpfe mit der weltlichen Macht.
Papst Benedikt XVI. war der zweite Papst der diesen Schritt tat, oder tun musste, die genauen Umstände sind ja nicht bekannt.
Der Vatikan ist eine absolutistische Monarchie.
Legislative, Judikative und Exekutive in einem: Der Papst!
Ein Papst wird auf Lebenszeit gewählt. Doch nach dem Kirchenrecht wäre auch ein Rücktritt möglich. Voraussetzung ist allerdings, "dass der Verzicht freiwillig geschieht und hinreichend kundgemacht wird". Nach kanonischem Recht muss ein Papst seinen Rückzug aus dem Amt nicht einmal konkret begründen; auch muss ihn niemand eigens annehmen.
In 2000 Jahren Kirchengeschichte ist aber nur ein einziger Rücktritt bekannt. Er soll nicht ganz freiwillig gewesen sein. Der offenbar völlig hilflose und überforderte Papst Cölestin V. schied am 13. Dezember 1294 nach nur wenigen Monaten aus dem Amt.
Einige Historiker sagen, er habe sich aus freien Stücken ins Kloster zurückgezogen. Andere behaupten, sein Nachfolger habe ihn in "Klosterhaft" geschickt, wo er gestorben sei. Bereits im ersten und im dritten Jahrhundert wurden Päpste von römischen Kaisern aus dem Amt ins Exil gejagt. Hintergrund waren Machtkämpfe mit der weltlichen Macht.
Papst Benedikt XVI. war der zweite Papst der diesen Schritt tat, oder tun musste, die genauen Umstände sind ja nicht bekannt.
Der Vatikan ist eine absolutistische Monarchie.
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