von elysian » 15.04.2009, 19:47
Richtig, das Grundgesetz wurde so genannt, weil es als Provisorium gedacht war. Man dachte damals aber auch nicht, dass die Teilung Deutschlands 50 Jahre dauern würde. Insofern hat der Gang der Geschichte diesem Argument seine Grundlage entzogen.
Art. 146 GG ist weder wörtlich noch sinngemäß die Verpflichtung, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben muss. Nebenbei steht ebenso im Grundgesetz das Widerstandsrecht eines jeden gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung der BRD beseitigen will......
Dass das Grundgesetz nicht auch von ostdeutschen Politikern mitentwickelt wurde ist richtig. Aber ostdeutsche Politiker haben den Beitritt zur westdeutschen Rechtsordnung beschlossen. Das läuft im Ergebnis auf dasselbe hinaus.
Zu den angeblichen Vorteilen:
1) Verfassungsdiskussion
Hier wäre bereits eingangs zu erwähnen, dass es diese Diskussion schon längst gibt und immer gab. Anders wären die Grundgesetzänderungen gar nicht denkbar. Aktuelle Ideen sind z.B. Kinderrechte, Wertschätzung des Ehrenamtes, etc. Um Veränderungen vorzunehmen, bedarf es also nicht einer neuen Verfassung. Weiterhin halte ich es zudem für zweifelhaft, dass echte Fortschritte erzielt werden, wenn man das gesamte Paket neu verschnüren wollte. Ich verweise nochmals auf die Föderalismusreform und den schwer verdaulichen Text über die Menschenrechte in der sog. EU-Verfassung. Da wird dann wirklich jeder in den Formulierungen sein Steckenpferd unterbringen wollen. Darunter wird die Qualität der Verfassung meiner Befürchtung nach leiden.
2) gesamtdeutsche Abstimmung
Wenn man das beim Wort nimmt, muss man eigentlich alle 30 Jahre über eine neue Verfassung abstimmen, weil eine neue Generation herangewachsen ist, die dann auch IHRE Verfassung haben will...
Auch kann man einwenden, dass in der Wendezeit die Menschen bereits mit den Füßen abgestimmt haben. Hinsichtlich der Politiker s.o. Für mich ist das gesamtdeutsch genug. Deutscher wirds nimmer.
Ferner kann man entgegnen, dass die Akzeptanz des Grundgesetzes nach allen Erkenntnissen sehr hoch ist, sodass eine neue Verfassung entweder so ausschaut wie die Alte (und dann fragt man sich, warum eine Neue geschaffen wurde) oder sich zunächst einmal beweisen müsste, also selber unter Akzeptanzproblemen zu leiden hätte.
Auch besteht kein Anlass, an der demokratischen Legitimierung des Grundgesetzes zu zweifeln.
Was den direktdemokratischen Charakter angeht, so wirft ein solcher Abstimmungsmodus umgekehrt das Problem auf, dass es sich hier um äußerst komplexe juristische Materie handelt, mit der sich die Bürger meist ohnehin nicht beschäftigen wollen und nicht wenige gar nicht beschäftigen können. Geh nur mal durch die Straße und frag die Leute nach der EU-Verfassung (die kann sich JEDER KOSTENFREI UND IN DER LANDESSPRACHE im Netz verschaffen!!!). Damit beschäftigt sich hierzulande kaum eine Sau. Etwas anders sieht es etwa in Irland aus, wo das Volk abstimmen durfte. Viele Äußerungen in Interviews begründeten das Nein damit, das Vertragswerk nicht zu verstehen.....
Volksbegehren und Volksentscheide sind sicherlich eine spannende Sache, aber die nicht zu beseitigende Unkenntnis der Massen ist ein erhebliches Defizit dieser Idee.
Richtig, das Grundgesetz wurde so genannt, weil es als Provisorium gedacht war. Man dachte damals aber auch nicht, dass die Teilung Deutschlands 50 Jahre dauern würde. Insofern hat der Gang der Geschichte diesem Argument seine Grundlage entzogen.
Art. 146 GG ist weder wörtlich noch sinngemäß die Verpflichtung, dass sich das deutsche Volk eine neue Verfassung geben muss. Nebenbei steht ebenso im Grundgesetz das Widerstandsrecht eines jeden gegen jeden, der die verfassungsmäßige Ordnung der BRD beseitigen will......
Dass das Grundgesetz nicht auch von ostdeutschen Politikern mitentwickelt wurde ist richtig. Aber ostdeutsche Politiker haben den Beitritt zur westdeutschen Rechtsordnung beschlossen. Das läuft im Ergebnis auf dasselbe hinaus.
Zu den angeblichen Vorteilen:
1) Verfassungsdiskussion
Hier wäre bereits eingangs zu erwähnen, dass es diese Diskussion schon längst gibt und immer gab. Anders wären die Grundgesetzänderungen gar nicht denkbar. Aktuelle Ideen sind z.B. Kinderrechte, Wertschätzung des Ehrenamtes, etc. Um Veränderungen vorzunehmen, bedarf es also nicht einer neuen Verfassung. Weiterhin halte ich es zudem für zweifelhaft, dass echte Fortschritte erzielt werden, wenn man das gesamte Paket neu verschnüren wollte. Ich verweise nochmals auf die Föderalismusreform und den schwer verdaulichen Text über die Menschenrechte in der sog. EU-Verfassung. Da wird dann wirklich jeder in den Formulierungen sein Steckenpferd unterbringen wollen. Darunter wird die Qualität der Verfassung meiner Befürchtung nach leiden.
2) gesamtdeutsche Abstimmung
Wenn man das beim Wort nimmt, muss man eigentlich alle 30 Jahre über eine neue Verfassung abstimmen, weil eine neue Generation herangewachsen ist, die dann auch IHRE Verfassung haben will...
Auch kann man einwenden, dass in der Wendezeit die Menschen bereits mit den Füßen abgestimmt haben. Hinsichtlich der Politiker s.o. Für mich ist das gesamtdeutsch genug. Deutscher wirds nimmer.
Ferner kann man entgegnen, dass die Akzeptanz des Grundgesetzes nach allen Erkenntnissen sehr hoch ist, sodass eine neue Verfassung entweder so ausschaut wie die Alte (und dann fragt man sich, warum eine Neue geschaffen wurde) oder sich zunächst einmal beweisen müsste, also selber unter Akzeptanzproblemen zu leiden hätte.
Auch besteht kein Anlass, an der demokratischen Legitimierung des Grundgesetzes zu zweifeln.
Was den direktdemokratischen Charakter angeht, so wirft ein solcher Abstimmungsmodus umgekehrt das Problem auf, dass es sich hier um äußerst komplexe juristische Materie handelt, mit der sich die Bürger meist ohnehin nicht beschäftigen wollen und nicht wenige gar nicht beschäftigen können. Geh nur mal durch die Straße und frag die Leute nach der EU-Verfassung (die kann sich JEDER KOSTENFREI UND IN DER LANDESSPRACHE im Netz verschaffen!!!). Damit beschäftigt sich hierzulande kaum eine Sau. Etwas anders sieht es etwa in Irland aus, wo das Volk abstimmen durfte. Viele Äußerungen in Interviews begründeten das Nein damit, das Vertragswerk nicht zu verstehen.....
Volksbegehren und Volksentscheide sind sicherlich eine spannende Sache, aber die nicht zu beseitigende Unkenntnis der Massen ist ein erhebliches Defizit dieser Idee.