von Titus Feuerfuchs » 12.03.2013, 07:27
Barbarossa hat geschrieben:Der nachfolgende Artikel, der heute im "Tagesspiegel" stand, brachte mich auf dieses Thema:
BGH-Urteil
Hotels
Von Frank Jansen
Der Bundesgerichtshof hatentschieden: Hotels dürfen Rechtsextremisten wegen deren politischer Überzeugung generelldie Unterkunft verweigern.Wie begründen die Richter das Urteil?
Es ist ein kleiner Erfolg für Udo Voigt, den Exchef der NPD, aber eine Niederlage für die rechtsextreme Szene an sich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Freitag entschieden, das vom Hotel Esplanade im brandenburgischen Bad Saarow Ende 2009 ausgesprochene Hausverbot gegen Voigt sei prinzipiell rechtens – nur im konkreten Fall nicht, weil der NPD-Mann und seine Frau bereits eine bestätigte Buchung vorweisen konnten. Das Ehepaar Voigt habe beim Hotel „den Anspruch erworben, den gebuchten Aufenthalt zu gestatten“, sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats, Wolfgang Krüger, in der Begründung des Urteils. Generell aber dürfe das Hotel sein Hausrecht geltend machen und solchen Gästen den Zutritt verweigern, deren politische Ansichten „dem Konzept eines Wellnesshotels abträglich“ sein könnten...
weiter lesen:
http://geschichte-wissen.de/go/ausgrenzung-radikalismus
Natürlich kann jede Einrichtung von seinem Gastrecht Gebrauch machen. Auch z. B. Discotheken tun das, die z. T. sehr sorgfältig ihre Gäste aussuchen.
Im Falle des Rechtsradikalismus scheint das auf den ersten Blick auch legitim zu sein, denn hier handelt es sich um Menschen, die selbst intolerant sind andere diskriminieren bis hin zur Gewaltanwendung gegen sie.
Aus diesem Grunde rufen selbst prominente Politiker, wie Wolfgang Thierse (SPD), dazu auf, auch behördlich genehmigte Demonstrationszüge der NPD oder anderen rechtsradikalen Gruppen zu stören oder gar zu verhindern und nennen es "Zivilcourage".
Mit welchem Recht geschieht das eigentlich?
Sicher nicht mit den verfassungmäßig festgeschriebenen Grundrechten.
Sehe das ähnlich.
Ich halte es für höchst bedenklich, wenn jemand aufgrund seiner politischen Einstellung diskriminiert wird.
Etwas anderes wäre es, wenn Voigt in dem Hotel eine Parteiveranstaltung abgehalten hätte. Aber als Privatmannhat er dasselbe Recht auf Dienstleistungen wie jeder andere auch.
Barbarossa hat geschrieben:
Andererseits scheint der Erfolg von Sarazins Buch - "Deutschland schafft sich ab" - zu zeigen, daß rassistische Ansichten auch heute noch viel tiefer in Gesellschaft verankert zu sein scheinen, als man es allgemein für möglich hält.
Da stellt sich freilich die Frage, wie du Rassismus definierst. Wenn du die Anerkennung von Fakten als solchen siehst, hast du freilich recht.
Ich sehe an dem Buch nichts Rassistisches. Nach eingehender Lektüre desselben, ist bloß zusehen, dass er nur das mit Zahlen, Daten und Fakten untermauert, was ohnehin für jeden ersichtlich ist, der offenen Auges durch die Welt schreitet.
Barbarossa hat geschrieben:
Aber auch der
Linksradikalismus oder auch der
radikale Islamismus kann für die Gesellschaft gefährlich sein. Auch von diesen Szenen geht nicht selten Gewalt aus. Also müßte man auch Personen aus diesen Szenen in ähnlicher Weise ausgrenzen - mit der gleichen Begründung.
Und wenn wir schon dabei sind: Was ist mit den Politikern der "Linken"?
Wenn man sich näher mit dem Marxismus auseinandersetzt, dann stellt man fest, daß zur Durchsetzung dieser Ideologie grundsätzliche persönliche Freiheiten in jedem Fall beschnitten werden müssen. Anders ist ein "Sozialismus", in welcher Gestalt er auch immer errichtet werden soll, nicht zu erreichen. Grundsätzlich wird auch hier Gewaltanwendung zur Errichtung einer "Diktatur des Proletariats" von Marxisten, Kommunisten oder als was sie sich auch immer bezeichnen mögen, als durchaus "legitim" angesehen. Dennoch dürfen Vertreter dieser Bewegung selbst in deutschen Landesregierungen mitregieren.[...]
Richtig erkannt.
Es geht in D nicht darum, prinzipiell etwas gegen verfassungsfeindliche Umtriebe zu tun, es geht rein um das Diktat der politischen Korrektheit.
Beispiel: Antisemitismus, wenn er von Islamisten kommt, wird weitestgehen toleriert, wenn er von deutschen Rechtsextremisten kommt, erbebt die Republik.
Radikale islamische Fundamentalisten, Rechtsextremisten oder auch die linksextremen Antifa-Gruppierungen, die sich keinsefalls personell von den Parteien "Die Linke" oder den Grünen klar abgrenzen(Schließlich rekrutieren diese Parteien auch Personal aus diesem Umfeld), lehnen unisono den Staat, die Demokratie und sämtliche damit einhergehenden Grundwert ab, sprich: Sie sind verfassungsfeindlich.
[quote="Barbarossa"][b]Der nachfolgende Artikel, der heute im "Tagesspiegel" stand, brachte mich auf dieses Thema:[/b]
[quote][b]BGH-Urteil[/b]
[size=150]Hotels[/size]
Von Frank Jansen
Der Bundesgerichtshof hatentschieden: Hotels dürfen Rechtsextremisten wegen deren politischer Überzeugung generelldie Unterkunft verweigern.Wie begründen die Richter das Urteil?
Es ist ein kleiner Erfolg für Udo Voigt, den Exchef der NPD, aber eine Niederlage für die rechtsextreme Szene an sich. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Freitag entschieden, das vom Hotel Esplanade im brandenburgischen Bad Saarow Ende 2009 ausgesprochene Hausverbot gegen Voigt sei prinzipiell rechtens – nur im konkreten Fall nicht, weil der NPD-Mann und seine Frau bereits eine bestätigte Buchung vorweisen konnten. Das Ehepaar Voigt habe beim Hotel „den Anspruch erworben, den gebuchten Aufenthalt zu gestatten“, sagte der Vorsitzende Richter des 5. Zivilsenats, Wolfgang Krüger, in der Begründung des Urteils. Generell aber dürfe das Hotel sein Hausrecht geltend machen und solchen Gästen den Zutritt verweigern, deren politische Ansichten „dem Konzept eines Wellnesshotels abträglich“ sein könnten...[/quote] weiter lesen: http://geschichte-wissen.de/go/ausgrenzung-radikalismus
Natürlich kann jede Einrichtung von seinem Gastrecht Gebrauch machen. Auch z. B. Discotheken tun das, die z. T. sehr sorgfältig ihre Gäste aussuchen.
Im Falle des Rechtsradikalismus scheint das auf den ersten Blick auch legitim zu sein, denn hier handelt es sich um Menschen, die selbst intolerant sind andere diskriminieren bis hin zur Gewaltanwendung gegen sie.
Aus diesem Grunde rufen selbst prominente Politiker, wie Wolfgang Thierse (SPD), dazu auf, auch behördlich genehmigte Demonstrationszüge der NPD oder anderen rechtsradikalen Gruppen zu stören oder gar zu verhindern und nennen es "Zivilcourage".
Mit welchem Recht geschieht das eigentlich?
Sicher nicht mit den verfassungmäßig festgeschriebenen Grundrechten.[/quote]
Sehe das ähnlich.
Ich halte es für höchst bedenklich, wenn jemand aufgrund seiner politischen Einstellung diskriminiert wird.
Etwas anderes wäre es, wenn Voigt in dem Hotel eine Parteiveranstaltung abgehalten hätte. Aber als Privatmannhat er dasselbe Recht auf Dienstleistungen wie jeder andere auch.
[quote="Barbarossa"]
Andererseits scheint der Erfolg von Sarazins Buch - "Deutschland schafft sich ab" - zu zeigen, daß rassistische Ansichten auch heute noch viel tiefer in Gesellschaft verankert zu sein scheinen, als man es allgemein für möglich hält.[/quote]
Da stellt sich freilich die Frage, wie du Rassismus definierst. Wenn du die Anerkennung von Fakten als solchen siehst, hast du freilich recht.
Ich sehe an dem Buch nichts Rassistisches. Nach eingehender Lektüre desselben, ist bloß zusehen, dass er nur das mit Zahlen, Daten und Fakten untermauert, was ohnehin für jeden ersichtlich ist, der offenen Auges durch die Welt schreitet.
[quote="Barbarossa"]
Aber auch der [url=http://geschichte-wissen.de/forum/viewtopic.php?f=26&t=813]Linksradikalismus[/url] oder auch der [url=http://geschichte-wissen.de/forum/viewtopic.php?f=26&t=3157]radikale Islamismus[/url] kann für die Gesellschaft gefährlich sein. Auch von diesen Szenen geht nicht selten Gewalt aus. Also müßte man auch Personen aus diesen Szenen in ähnlicher Weise ausgrenzen - mit der gleichen Begründung.
Und wenn wir schon dabei sind: Was ist mit den Politikern der "Linken"?
Wenn man sich näher mit dem Marxismus auseinandersetzt, dann stellt man fest, daß zur Durchsetzung dieser Ideologie grundsätzliche persönliche Freiheiten in jedem Fall beschnitten werden müssen. Anders ist ein "Sozialismus", in welcher Gestalt er auch immer errichtet werden soll, nicht zu erreichen. Grundsätzlich wird auch hier Gewaltanwendung zur Errichtung einer "Diktatur des Proletariats" von Marxisten, Kommunisten oder als was sie sich auch immer bezeichnen mögen, als durchaus "legitim" angesehen. Dennoch dürfen Vertreter dieser Bewegung selbst in deutschen Landesregierungen mitregieren.[...]
[/quote]
Richtig erkannt.
Es geht in D nicht darum, prinzipiell etwas gegen verfassungsfeindliche Umtriebe zu tun, es geht rein um das Diktat der politischen Korrektheit.
Beispiel: Antisemitismus, wenn er von Islamisten kommt, wird weitestgehen toleriert, wenn er von deutschen Rechtsextremisten kommt, erbebt die Republik.
Radikale islamische Fundamentalisten, Rechtsextremisten oder auch die linksextremen Antifa-Gruppierungen, die sich keinsefalls personell von den Parteien "Die Linke" oder den Grünen klar abgrenzen(Schließlich rekrutieren diese Parteien auch Personal aus diesem Umfeld), lehnen unisono den Staat, die Demokratie und sämtliche damit einhergehenden Grundwert ab, sprich: Sie sind verfassungsfeindlich.