von ehemaliger Autor K. » 15.11.2013, 11:12
Barbarossa hat geschrieben:Renegat hat geschrieben:Daraus entnehme ich, dass Ostermontag und Weihnachtsfeiertage arbeitsfrei waren? Sorry, interessiert mich einfach, ich habe keine Ahnung von der DDR.
Die Weihnachtsfeiertage waren arbeitsfrei, Pfingstmontag (wie ich schon schrieb) hingegen nicht. Der Ostermontag war zu meiner Zeit auch nicht arbeitsfrei (musste erste drüber nachdenken, muß ich zugeben) und auch nicht Christi Himmelfahrt, Buß- und Bettag und auch nicht der Reformationstag.
Feiertage waren der 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag und der 7. Oktober (DDR-Gründung). Der 8. Mai war nur in einem Jahr frei - nämlich 1985 (da mußte ich auch erst nachschauen). Der 24. Dezember und der 31. Dezember wurden vorgearbeitet oder mußten mit Urlaub ausgeglichen werden (konnte man sich aussuchen).
Na ja und die Oster- und Pfingstsonntage waren ja für die meisten sowieso frei.
Ich habe die Angelegenheit noch einmal überprüft. Aufgrund verschiedener Quellen bin ich auf folgende Liste gekommen:
1.Januar
1. Mai Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus
Tag der Befreiung 8. Mai bis 1967 sowie 1985
Tag des Sieges 9. Mai nur 1975
Christi Himmelfahrt bis 1967
Karfreitag
Ostersonntag
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Tag der Republik 7. Oktober
Reformationstag 31. Oktober bis 1966 (teilweise)
Buß- und Bettag bis 1966
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember
"Auf der Grundlage von Festlegungen des VII. Parteitags der SED (17. bis 22. April 1967) wurden im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ fünf Feiertage gestrichen[1]. Da die Verordnung am 28. August 1967 in Kraft trat, waren 1967 Reformationstag und Buß- und Bettag keine Feiertage mehr. In der Verordnung war auch bestimmt, dass die Arbeitszeit von Karfreitag und Pfingstmontag am Sonnabend nach Ostern bzw. Pfingsten nachzuholen ist. Diese Regelung wurde wenige Jahre später aufgehoben. Die freien Nachmittage am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) mussten an zwei Sonnabenden im November und Dezember vorgearbeitet oder durch einen Urlaubstag ausgeglichen werden.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_ ... ge_der_DDR
Weitere Quelle:
http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Li ... r_DDR.html
Ich habe mir auch noch verschiedene andere Quellen angesehen und auch in denen wird der Pfingstmontag jedes Mal als arbeitsfreier Feiertag in der DDR ausgewiesen. Was stimmt denn nun?
[quote="Barbarossa"][quote="Renegat"]Daraus entnehme ich, dass Ostermontag und Weihnachtsfeiertage arbeitsfrei waren? Sorry, interessiert mich einfach, ich habe keine Ahnung von der DDR.[/quote]
Die Weihnachtsfeiertage waren arbeitsfrei, Pfingstmontag (wie ich schon schrieb) hingegen nicht. Der Ostermontag war zu meiner Zeit auch nicht arbeitsfrei (musste erste drüber nachdenken, muß ich zugeben) und auch nicht Christi Himmelfahrt, Buß- und Bettag und auch nicht der Reformationstag.
Feiertage waren der 1. Januar, 1. Mai, Karfreitag und der 7. Oktober (DDR-Gründung). Der 8. Mai war nur in einem Jahr frei - nämlich 1985 (da mußte ich auch erst nachschauen). Der 24. Dezember und der 31. Dezember wurden vorgearbeitet oder mußten mit Urlaub ausgeglichen werden (konnte man sich aussuchen).
Na ja und die Oster- und Pfingstsonntage waren ja für die meisten sowieso frei.[/quote]
Ich habe die Angelegenheit noch einmal überprüft. Aufgrund verschiedener Quellen bin ich auf folgende Liste gekommen:
1.Januar
1. Mai Internationaler Kampf- und Feiertag der Werktätigen für Frieden und Sozialismus
Tag der Befreiung 8. Mai bis 1967 sowie 1985
Tag des Sieges 9. Mai nur 1975
Christi Himmelfahrt bis 1967
Karfreitag
Ostersonntag
Pfingstsonntag
Pfingstmontag
Tag der Republik 7. Oktober
Reformationstag 31. Oktober bis 1966 (teilweise)
Buß- und Bettag bis 1966
1. Weihnachtsfeiertag 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag 26. Dezember
"Auf der Grundlage von Festlegungen des VII. Parteitags der SED (17. bis 22. April 1967) wurden im Zusammenhang mit der Einführung der „Fünftagewoche“ fünf Feiertage gestrichen[1]. Da die Verordnung am 28. August 1967 in Kraft trat, waren 1967 Reformationstag und Buß- und Bettag keine Feiertage mehr. In der Verordnung war auch bestimmt, dass die Arbeitszeit von Karfreitag und Pfingstmontag am Sonnabend nach Ostern bzw. Pfingsten nachzuholen ist. Diese Regelung wurde wenige Jahre später aufgehoben. Die freien Nachmittage am 24. Dezember (Heiligabend) und 31. Dezember (Silvester) mussten an zwei Sonnabenden im November und Dezember vorgearbeitet oder durch einen Urlaubstag ausgeglichen werden.“ http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Feiertage_der_DDR
Weitere Quelle: http://www.uni-protokolle.de/Lexikon/Liste_der_Feiertage_der_DDR.html
Ich habe mir auch noch verschiedene andere Quellen angesehen und auch in denen wird der Pfingstmontag jedes Mal als arbeitsfreier Feiertag in der DDR ausgewiesen. Was stimmt denn nun?