von Peppone » 04.08.2012, 17:00
dieter hat geschrieben:Ich weiß auch nicht, ob das mit dem Beamtenrecht noch vereinbar ist
Isses, solange die schriftliche Benachrichtigung in etwa "zeitnah" eingeht. Beim Chef einer solchen Institution trifft zwar das Beamtenrecht auch noch zu - wenn er denn Beamter war; das war er aber glaub ich, er ist ja in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden - aber so ein Beamter ist in gewisser Weise auch politischer Beamter, und da gelten dann andere Regeln, der Realität geschuldet oder so...
Ich kenn zumindest keinen Fall, in dem sich ein derart hoher und geschasster Beamter auf das Beamtenrecht berufen hätte und sich damit gegen seine Entlassung gewehrt hätte.
Beppe
[quote="dieter"]Ich weiß auch nicht, ob das mit dem Beamtenrecht noch vereinbar ist :?:[/quote]
Isses, solange die schriftliche Benachrichtigung in etwa "zeitnah" eingeht. Beim Chef einer solchen Institution trifft zwar das Beamtenrecht auch noch zu - wenn er denn Beamter war; das war er aber glaub ich, er ist ja in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden - aber so ein Beamter ist in gewisser Weise auch politischer Beamter, und da gelten dann andere Regeln, der Realität geschuldet oder so...
Ich kenn zumindest keinen Fall, in dem sich ein derart hoher und geschasster Beamter auf das Beamtenrecht berufen hätte und sich damit gegen seine Entlassung gewehrt hätte.
Beppe