von elysian » 12.11.2008, 23:28
Das sehe ich zwiespältig.
Der Richtervorbehalt ist in Ordnung. Das läuft parallel zur Regelung bei der Telefonüberwachung.
Insgesamt halte ich aber die Missbrauchsgefahr für zu hoch, wenn man sich die technische Seite des Themas vor Augen führt.
Eine online-Durchsuchung ist ja nur möglich, wenn die Rechner Sicherheitslücken aufweisen!
Bereits heute klagen wir über Viren, Trojaner und übernommene Rechner. Immer wieder wird gemahnt, sich lückenlos zu schützen. Sobald aber der Zugriff auf den gesamten Rechner standardmäßig möglich sein muss, brauchen zukünftig alle "Web-Kriminellen" ihre Programme nur noch auf diese Lücke hin zu konzipieren.
Welches Potential dahinter steckt, ist leicht ausrechenbar.
Aber nehmen wir einmal an, jemand entwickelte einen effektiven Schutz und vertriebe diesen erfolgreich. Und setzen wir einfach mal voraus, die Leute besorgen sich diesen Schutz und verwenden ihn auch.
Soll man diese Personen dann juristisch verfolgen?
Wie soll der Staat damit umgehen?
Und wer kommt für mögliche Schäden auf, wenn der Staat die Verwendung schützender Mittel unterbindet?
Das sehe ich zwiespältig.
Der Richtervorbehalt ist in Ordnung. Das läuft parallel zur Regelung bei der Telefonüberwachung.
Insgesamt halte ich aber die Missbrauchsgefahr für zu hoch, wenn man sich die technische Seite des Themas vor Augen führt.
Eine online-Durchsuchung ist ja nur möglich, wenn die Rechner Sicherheitslücken aufweisen!
Bereits heute klagen wir über Viren, Trojaner und übernommene Rechner. Immer wieder wird gemahnt, sich lückenlos zu schützen. Sobald aber der Zugriff auf den gesamten Rechner standardmäßig möglich sein muss, brauchen zukünftig alle "Web-Kriminellen" ihre Programme nur noch auf diese Lücke hin zu konzipieren.
Welches Potential dahinter steckt, ist leicht ausrechenbar.
Aber nehmen wir einmal an, jemand entwickelte einen effektiven Schutz und vertriebe diesen erfolgreich. Und setzen wir einfach mal voraus, die Leute besorgen sich diesen Schutz und verwenden ihn auch.
Soll man diese Personen dann juristisch verfolgen?
Wie soll der Staat damit umgehen?
Und wer kommt für mögliche Schäden auf, wenn der Staat die Verwendung schützender Mittel unterbindet?